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   OVG Niedersachsen, 18.12.2007 - 5 ME 351/07   

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OVG Niedersachsen, 18.12.2007 - 5 ME 351/07 (https://dejure.org/2007,8487)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 18.12.2007 - 5 ME 351/07 (https://dejure.org/2007,8487)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 18. Dezember 2007 - 5 ME 351/07 (https://dejure.org/2007,8487)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Ausschluss eines Beamten von der weiteren Teilnahme an einem Auswahlverfahren unter Berufung auf die Nichterfüllung eines Anforderungsprofils; Bedeutung eines nicht abgeschlossenen Disziplinarverfahrens

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 123 Abs. 1 S. 2 VwGO; § 123 Abs. 3 VwGO; § 920 Abs. 2 ZPO; § 8 Abs. 1 S. 1 NBG; § 32 Abs. 1 Nr. 2 NDiszG
    Anspruch eines Beamten auf weitere Beteiligung an einem Auswahlverfahren für die Besetzung eines Dienstpostens; Vorliegen der Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung; Möglichkeit der Durchführung einer Vorauswahl i.R.e. Auswahlverfahrens; Ausschluss ...

  • Judicialis

    GG Art. 33 Abs. 2; ; NBG § 8 Abs. 1 S. 1; ; NDiszG § 32 Abs. 1 S. 1 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungsprofil; Beförderungsdienstposten; Beförderungsverbot; Disziplinarverfahren; Konkurrentenstreit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch eines Beamten auf weitere Beteiligung an einem Auswahlverfahren für die Besetzung eines Dienstpostens; Vorliegen der Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung; Möglichkeit der Durchführung einer Vorauswahl i.R.e. Auswahlverfahrens; Ausschluss ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.12.2007 - 5 ME 351/07
    Es ist nämlich mit erheblicher Wahrscheinlichkeit fehlerhaft, dass der Antragsteller aus dem weiteren Auswahlverfahren ausgeschieden wurde, und es lässt sich nicht ausschließen, dass er bei einer erneuten Entscheidung der Antragsgegnerin ausgewählt werden wird (vgl. BVerfG, Beschl. v. 24.9. 2002 - 2 BvR 857/02 -, NVwZ 2003, 200 [201]).

    Eine solche dienstliche Beurteilung kann nämlich bis zu ihrer Erstellung und Eröffnung grundsätzlich nicht zur Grundlage einer Auswahlentscheidung gemacht werden (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 25.7. 2007 - 5 ME 137/07 -, Juris, Rn. 6 des Langtextes) und auch dem Gericht ist eine auf ihren vermutlichen Inhalt gestützte negative Prognose des Bewerbungserfolgs versagt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 24.9. 2002 - 2 BvR 857/02 -, NVwZ 2003, 200 [201 unter B I 2 b bb]).

  • BVerwG, 16.08.2001 - 2 A 3.00

    Anforderungsprofil eines Dienstpostens, Bindung des Dienstherrn an das - im

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.12.2007 - 5 ME 351/07
    Zwar ist es grundsätzlich zutreffend, dass solche Bewerber aus dem weiteren Auswahlverfahren ausgeschieden werden können, die die konstitutiven Voraussetzungen eines den Bewerberkreis einengenden Anforderungsprofils nicht erfüllen (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.8. 2001 - BVerwG 2 A 3.00 -, BVerwGE 115, 58 [61]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.06.2004 - 1 B 455/04

    Grundsatz der Bestenauslese (Leistungsgrundsatz) bei Bewerbungskonkurrenzen um

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.12.2007 - 5 ME 351/07
    Eine derartige "Vorauswahl" ist aber nur dann möglich, wenn es sich bei den Kriterien, anhand deren sie getroffen wird, um Merkmale handelt, deren Nichterfüllung einen Bewerber - nach dem für das Auswahlverfahren verbindlichen (vgl. BVerwG, a. a. O.) Text der Ausschreibung - von der Wahrnehmung des ausgeschriebenen Dienstpostens zwingend ausschließt und die dergestalt an objektiv überprüfbare Fakten anknüpfen, dass sich die Frage ihres Vorliegens nicht erst auf der Grundlage eines persönlichkeitsbedingten Werturteils beantworten lässt, das der Dienstherr in der Regel in dienstlichen Beurteilungen abzugeben hat (Nds. OVG, Beschl. v. 28.9. 2006 - 5 ME 229/06 -, DÖD 2007, 177, zitiert nach Juris, Rn. 19 des Langtextes; OVG NRW, Beschl. v. 23.6. 2004 - 1 B 455/04 -, NWVBl. 2004, 463, zitiert nach Juris, Rnrn. 14 ff. des Langtextes).
  • OVG Niedersachsen, 25.07.2007 - 5 ME 137/07

    Fehlerhaftes Auswahlverfahren hinsichtlich der Beförderung eines Beamten;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.12.2007 - 5 ME 351/07
    Eine solche dienstliche Beurteilung kann nämlich bis zu ihrer Erstellung und Eröffnung grundsätzlich nicht zur Grundlage einer Auswahlentscheidung gemacht werden (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 25.7. 2007 - 5 ME 137/07 -, Juris, Rn. 6 des Langtextes) und auch dem Gericht ist eine auf ihren vermutlichen Inhalt gestützte negative Prognose des Bewerbungserfolgs versagt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 24.9. 2002 - 2 BvR 857/02 -, NVwZ 2003, 200 [201 unter B I 2 b bb]).
  • OVG Niedersachsen, 28.09.2006 - 5 ME 229/06

    Voraussetzungen der Einbeziehung in ein Auswahlverfahren zur Besetzung der Stelle

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.12.2007 - 5 ME 351/07
    Eine derartige "Vorauswahl" ist aber nur dann möglich, wenn es sich bei den Kriterien, anhand deren sie getroffen wird, um Merkmale handelt, deren Nichterfüllung einen Bewerber - nach dem für das Auswahlverfahren verbindlichen (vgl. BVerwG, a. a. O.) Text der Ausschreibung - von der Wahrnehmung des ausgeschriebenen Dienstpostens zwingend ausschließt und die dergestalt an objektiv überprüfbare Fakten anknüpfen, dass sich die Frage ihres Vorliegens nicht erst auf der Grundlage eines persönlichkeitsbedingten Werturteils beantworten lässt, das der Dienstherr in der Regel in dienstlichen Beurteilungen abzugeben hat (Nds. OVG, Beschl. v. 28.9. 2006 - 5 ME 229/06 -, DÖD 2007, 177, zitiert nach Juris, Rn. 19 des Langtextes; OVG NRW, Beschl. v. 23.6. 2004 - 1 B 455/04 -, NWVBl. 2004, 463, zitiert nach Juris, Rnrn. 14 ff. des Langtextes).
  • VG Hannover, 13.09.2007 - 13 B 3858/07

    Amt; Anforderung; Anforderungsprofil; Ausscheiden; Ausschluss; Ausschreibung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.12.2007 - 5 ME 351/07
    den Beschluss des Einzelrichters der 13. Kammer des Verwaltungsgerichts Hannover vom 13.09.2007 - 13 B 3858/07 - zu ändern und die Antragsgegnerin zu verpflichten, ihn weiter am Verfahren für die Besetzung des Dienstpostens "Leiter Einsatz/Flugbetriebsleiter" zu beteiligen,.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.03.2016 - 1 B 1110/15

    Ausschluss eines Bewerbers vom Beförderungsauswahlverfahren wegen fehlender

    vgl. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 18. Dezember 2007 - 5 ME 351/07 -, RiA 2008, 184 = juris, Rn. 11.
  • BVerwG, 28.05.2021 - 2 VR 1.21

    Erfolgloser Konkurrenteneilantrag gegen Ausschluss vom Auswahlverfahren wegen

    Gleiches gilt, wenn bei Durchführung des Auswahlverfahrens schon erkennbar ist, dass das Disziplinarverfahren kurz vor der Einstellung steht, oder wenn ersichtlich ist, dass es mit einer Einstellung enden müsste (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 18. Dezember 2007 - 5 ME 351/07 - RiA 2008, 184 ; OVG Bautzen, Beschluss vom 9. Oktober 2013 - 2 B 455/13 - juris Rn. 25; OVG Münster, Beschluss vom 24. März 2016 - 1 B 1110/15 - RiA 2016, 222 ).
  • OVG Niedersachsen, 14.01.2008 - 5 ME 317/07

    Notwendigkeit der Begründung der Ablehnung der Auswahl eines

    Mutmaßungen über den wahrscheinlichen Inhalt einer dienstlichen Beurteilung des Antragstellers zu einem nunmehr aktuellen Stichtag sind indessen ohne Belang, weil eine solche dienstliche Beurteilung bis zu ihrer Erstellung und Eröffnung grundsätzlich nicht zur Grundlage einer Auswahlentscheidung gemacht werden kann (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 25.7. 2007 - 5 ME 137/07 -, Juris, RdNr. 6 des Langtextes) und den Gerichten eine auf ihren vermutlichen Inhalt gestützte negative Prognose des Bewerbungserfolgs versagt ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 24.9. 2002 - 2 BvR 857/02 -, NVwZ 2003, 200 [201 unter B I 2 b bb] sowie Nds. OVG, Beschl. v. 18.12.2007 - 5 ME 351/07 -).
  • OVG Niedersachsen, 04.09.2008 - 5 ME 291/08

    Zugrundelegen dienstlicher Beurteilungen bezogen auf unterschiedliche

    Wegen der voraussichtlichen Dauer eines Hauptsacheverfahrens, des Bewährungsvorsprungs, den währenddessen der für die Besetzung des umstrittenen Beförderungsdienstpostens ausgewählte Beigeladene gegenüber dem Antragsteller erlangen dürfte, und infolge der Maßgeblichkeit dieses Bewährungsvorsprungs für die sich im Anschluss an die Dienstpostenvergabe schon jetzt abzeichnende spätere Beförderungsentscheidung liegt der nach § 123 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 3 VwGO i. V. m. § 920 Abs. 2 ZPO erforderliche Anordnungsgrund vor (vgl. Beschl. d. Senats v. 18.12.2007 - 5 ME 351/07 -, RiA 2008, 184 = juris Langtext Rn 5).

    Die im Vorbringen der Antragsgegnerin und im Beschluss des Verwaltungsgerichts anklingenden Mutmaßungen über fehlende wesentliche Leistungssteigerungen des Antragstellers und damit über den aktuellen Inhalt einer dienstlichen Beurteilung sind ohne Belang, weil dienstliche Beurteilungen bis zu ihrer Erstellung und Eröffnung grundsätzlich nicht zur Grundlage einer Auswahlentscheidung gemacht werden können (vgl. Beschl. d. Senats v. 25.7. 2007 - 5 ME 137/07 -, juris Langtext Rn 6) und den Gerichten eine auf ihren vermutlichen Inhalt gestützte negative Prognose des Bewerbungserfolgs versagt ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 24.9. 2002 - 2 BvR 857/02 -, NVwZ 2003, 200 [201 unter B I 2 b bb]; Beschlüsse d. Senats v. 18.12.2007 - 5 ME 351/07 -, RiA 2008, 184 = juris Langtext Rn 12, v. 14.1. 2008 - 5 ME 317/07 - DÖD 2008 = juris Langtext Rn 26, u. v. 20.2.2008 - 5 ME 505/07 -).

  • VGH Hessen, 03.12.2015 - 1 B 1168/15

    Nichteinbeziehung eines Bewerbers in das Auswahlverfahren um ein Beförderungsamt

    Auch kann ein Disziplinarverfahren, welches kurz vor seiner Einstellung steht bzw. ohne Disziplinarmaßnahme enden wird, nicht zum Ausschluss eines Beamten aus dem Bewerberkreis führen (OVG Niedersachsen, Beschluss vom 18. Dezember 2007 - 5 ME 351/07 - juris).
  • OVG Sachsen, 09.10.2013 - 2 B 455/13

    Disziplinarverfahren, Auswahlentscheidung, Aufstiegsausbildung

    Der Dienstherr würde sich ansonsten im Widerspruch zu seinem eigenen Verhalten setzen, wenn er einen Beamten vor der abschließenden Klärung des disziplinarischen Vorwurfs beförderte oder in vergleichbarer Weise förderte und damit die Befähigung und Eignung des Betreffenden für eine höherwertige Verwendung bejahte, obwohl er zuvor mit der Einleitung disziplinarischer Ermittlungen zu erkennen gegeben hat, dass Anlass besteht, die Amtsführung oder das persönliche Verhalten des Betreffenden in seinem bisherigen Status zu beanstanden (vgl. grundlegend: BVerwG, Urt. v. 13. Mai 1987, NVwZ-RR 1989, 32, 33; ThürOVG, Beschl. v. 16. Oktober 2007, DVBl. 2008, 469; OVG NRW, Beschl. v. 19. September 2011, IÖD 2012, 19; NdsOVG, Beschl. v. 18. Dezember 2007, RiA 2008, 184).

    25 Es ist auch nichts dafür ersichtlich, dass das Disziplinarverfahren mit einer Einstellung enden müsste oder aus sonstigen Gründen nicht zur Beurteilung der Eignung des Antragstellers herangezogen werden könnte (vgl. hierzu: NdsOVG, Beschl. v. 18. Dezember 2007, RiA 2008, 184; OVG NRW, Beschl. v. 12. Dezember 2012 - 6 B 1314/11 -, juris Rn. 5 ff.).

  • OVG Niedersachsen, 30.01.2008 - 5 ME 235/07

    Anspruch eines Beamten auf Neubescheidung einer auf einer fehlerhaften Grundlage

    Sie erweist sich jedenfalls nicht im Falle einer Neubeurteilung aus Rechtsgründen ausgeschlossen, zumal den Gerichten eine auf den vermutlichen Inhalt einer Beurteilung gestützte negative Prognose des Bewerbungserfolgs versagt ist (vgl.: BVerfG, Beschl. v. 24.9.2002 - 2 BvR 857/02 -, NVwZ 2003, 200 ; Nds. OVG, Beschl. v. 18.12.2007 - 5 ME 351/07 - Beschl. v. 14.01.2008 - 5 ME 317/07 -).
  • VG Augsburg, 29.05.2018 - Au 2 E 18.200

    Auswirkung eines laufenden Disziplinarverfahrens auf das Auswahlverfahren für

    Gleiches ist anzunehmen, wenn bei Durchführung des Auswahlverfahrens schon erkennbar ist, dass das Disziplinarverfahren kurz vor seiner Einstellung steht oder es in anderer Weise ohne Disziplinarmaßnahme enden wird (vgl. OVG NW, B.v. 24.3.2016 - 1 B 1110/15 - juris Rn. 15 und 17 f.; NdsOVG, B.v. 18.12.2007 - 5 ME 351/07 - juris Rn. 11; siehe zum Ganzen: OVG NW, B.v. 5.12.2017 - 1 B 710/17 - juris Rn. 10 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2017 - 1 B 710/17

    Ausschluss aus einem Beförderungsverfahren wegen Zweifeln an der persönlichen und

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 24. März 2016- 1 B 1110/15 -, juris, Rn. 15 und 17 f., und Nds. OVG, Beschluss vom 18. Dezember 2007- 5 ME 351/07 -, juris, Rn. 11.
  • OVG Niedersachsen, 24.02.2010 - 5 ME 16/10

    Erledigung eines Begehrens hinsichtlich der Änderung eines Beschlusses durch das

    Ein absolutes rechtliches Hindernis für eine Auswahl des Antragstellers kann nämlich vor dem Hintergrund des Inhalts der Vorlage vom 20. April 2009, der die Antragsgegnerin schließlich selbst gefolgt ist, in dem bis zum 29. Januar 2010 fehlenden formellen Abschluss des Disziplinarverfahrens nicht gesehen werden (vgl. Nds. OVG, Beschl. v.18.12.2007 - 5 ME 351/07 -, RiA 2008, 184, hier zitiert nach der Rechtsprechungsdatenbank der nds. Verwaltungsgerichtsbarkeit).
  • OVG Niedersachsen, 30.12.2008 - 5 ME 350/08

    Bedeutung unterschiedlicher Statusämter der Bewerber i.R.e. Konkurrentenstreits;

  • BVerwG, 28.05.2021 - 2 VR 2.21

    Besetzung eines höherwertigen Dienstpostens im Geschäftsbereich des

  • OVG Niedersachsen, 23.06.2008 - 5 ME 108/08

    Nachträgliche Änderung einer bereits vor Jahren bekannt gegebenen Beurteilung

  • OVG Niedersachsen, 20.02.2008 - 5 ME 505/07

    Regelung der Zuständigkeit für die Erst- und Zweitbeurteilung im Geschäftsbereich

  • OVG Niedersachsen, 20.02.2008 - 5 ME 504/07

    Ausschluss eines Beamten von einem Auswahlverfahren um einen

  • BVerwG, 28.05.2021 - 2 VR 4.21

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung in einem

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.10.2019 - 1 B 95/19

    Antrag auf einstweilige Nichtbesetzung einer Planstelle mit konkurrierenden

  • OVG Niedersachsen, 27.05.2008 - 5 ME 111/08

    Auslegung eines Anforderungsprofils für einen Beförderungsdienstposten; Vorliegen

  • VG Göttingen, 21.11.2022 - 3 B 181/22

    Auswahlverfahren; Disziplinarverfahren; Führungskraft; haltlos;

  • VG Ansbach, 02.07.2013 - AN 11 E 13.00879

    Im Einzelfall begründeter Eilantrag bei Dienstposten- und Beförderungskonkurrenz

  • VG Würzburg, 29.07.2009 - W 1 E 09.511

    Dienstpostenbesetzung; Prinzip der Bestenauslese; Prüfschema (nach

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